Oft wurde es in der Vergangenheit diskutiert, es gab verschiedene Gerichtsurteile. Nun ist durch das "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" die gesetzliche Grundlage geschaffen, um Websitebetreiber mit fehlerhafter oder fehlender Datenschutzerklärung zu verwarnen.
Eine Datenschutzerklärung, die Aufschluss über Verwendung, Speicherung und Weitergabe privater Nutzerdaten gibt ist nun für alle Webseiten gesetzlich Pflicht.
http://www.e-recht24.de bietet hier zum Beispiel einen Datenschutzgenerator an, mit dem man sich eine Datenschutzerklärung für die eigene Website generieren kann. Für normale Webseiten, nicht etwa Webshops, reicht so eine Datenschutzerklärung vollkommen aus.
http://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html
Weitere Informationen gibt es unter: